Preise:
EUR 42,00 - 48,00 pro Person und Nacht (je nach Saison) - ohne Frühstück
Preise zuzügl. Ortstaxe EUR 2,50 pro Person u. Nacht
Aufpreis für Frühstücksbuffet: EUR 12,00 pro Person
Einzelzimmer-Zuschlag: EUR 5,- pro Tag.
Ferienwohnung
Unsere neu renovierte, große, helle nach Süden ausgerichtete
Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung und erstreckt sich über das gesamte
Gartengeschoss unseres Hauses.
Sie verfügt über eine eigene Terrasse, welche zum Verweilen, Relaxen oder
Essen im Freien einlädt. Genießen Sie einen einmaligen Blick in saftig grün
und bunt blühende Wiesen sowie das Tannheimer Bergpanorama.
Die Wohnung wurde komplett neu eingerichtet mit Doppelbett, zusätzlichem
dritten Bett welches auch als Tagescouch genutzt werden kann, Flat-Sat-TV
gehört bei uns zum Standard.
Geräumiges Bad mit Glasdusche und WC, Handtücher und Bettwäsche sind im Preis
inkludiert.
Vollständig eingerichtete Wohnküche mit Geschirrspüler, Backofen, Ceranherd,
Mikrowelle, großem Kühlschrank, Kaffee- sowie Kaffeepadmaschine.
Gerne bieten wir Ihnen den täglichen Brötchenservice an - Sie können auf
Wunsch aber auch im neuen Frühstücksraum unser Frühstücksbuffet genießen
(gegen Aufpreis).
Preise:
EUR 120,00 pro Nacht bei Belegung mit 2 Personen
Aufpreis für Frühstücksbuffet: EUR 12,00 pro Person
Preise zuzügl. Ortstaxe EUR 2,50 pro Person u. Nacht
Preise mit Stand 1.1.2023
Wir erstellen Ihnen gerne Ihr individuelles Angebot.
Bitte beachten Sie:
Es gilt das Österreichische Hotelreglement - kurzfristige Stornierung bzw. vorzeitige Abreise müssen bezahlt werden!
Österreichisches Hotelreglement Stornobedinungen -
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden
Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die
Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung
aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises
von 40 % zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor
dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des
vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei
denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die
Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in
Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er
sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart oder was er
durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate
vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %,
bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem
Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in
Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).